Lebensbescheinigung - Bestätigung durch die Kreisvorsitzenden
Neues Formular für die Kreis Rentenbehörde Arad
 
 
Lebensbescheinigung
allgemein
Lebensbescheinigung Kreis
Rentenbehörde Arad
 
Ausfüllanleitung

 

Rundmail der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landsleute,
 

aufgrund einer gesetzlichen Änderung (Gesetz 360/2023) sind seit September 2024 alle Leistungsbezieher von Rentenämtern in Rumänien (Altersrenten, Entschädigungsleistungen für politische Verfolgung) verpflichtet, ohne weitere Aufforderung (selbstinitiativ) zwei Mal im Jahr, einmal im März bis zum 31.3., und einmal im September bis zum 31.9., eine Lebensbescheinigung nach dem offiziellen Vordruck an die zuständige Casa Judeteana de Pensii (CJP) zu übermitteln. Eine Erinnerung erfolgt nicht. Geht die Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig ein, wird die Zahlung eingestellt, bis die Lebensbescheinigung nachgereicht wird. Das nötige Formular liegt anbei.

Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Nationalen Rumänischen Rentenbehörde und den Landsmannschaften der Banater Schwaben und der Siebenbürger Sachsen, die am 4. Oktober in München von den Bundesvorständen der beiden Landsmannschaften und dem Präsidenten der Nationalen Rumänischen Rentenbehörde unterzeichnet worden ist (die Banater Post berichtete), sind nun auch die beiden Landsmannschaften berechtigt, den Tei B der Lebensbescheinigung für ihre Mitglieder auszufüllen, zu unterschreiben und abzustempeln, sofern diese ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Gemäß vertraglicher Vereinbarung werden die Lebensbescheinigungen von den Vorsitzenden der Kreisverbände für Mitglieder der Landsmannschaft in den jeweiligen Gliederungen bestätigt.

Wenn Mitglieder unserer Landsmannschaft in Landkreisen leben, in denen es keinen organisierten Kreisverband unserer Landsmannschaft gibt, kann die Lebensbescheinigung auch vom Kreisvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen bestätigt werden. Umgekehrt gilt es genauso.

Den neuen Rundstempel zur Bestätigung der Lebensbescheinigung haben unsere Kreisvorsitzenden in diesen Tagen erhalten.

Viele Betroffene lassen die Lebensbestätigungen vom Hausarzt, dem Rathaus und anderen anerkannten öffentlichen Einrichtungen ausfertigen. Dies ist natürlich auch in Zukunft möglich.

Und wenn mancher nun die Frage stellt, warum dann die zusätzliche Erweiterung dieses Kreises mit den Landsmannschaften, so sei hier unterstrichen, dass unsere Verbände und Gliederungen mit dieser Vereinbarung anderen öffentlichen Einrichtungen in der Kooperation mit der Rentenbehörde gleichgestellt worden sind. Das kann in manchen Situationen von Bedeutung sein.

Als Anhang angefügt ist eine Ausfüllanleitung für die Lebensbescheinigung, die die Kanzlei Fabritius erstellt hat. Für Sie, als bestätigender Kreisverband ist Teil B besonders wichtig. Teil A ist vom Rentenbezieher auszufüllen.

Jeder Kreisverband, der eine Lebensbescheinigung bestätigt, hat ein Register zu führen mit folgenden Angaben: Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer der Landsmannschaft und Tag der Bestätigung.

Auf jedem Stempel ist eine individuelle Prüfzimmer für den jeweiligen Kreisverband angegeben.

Der Bundesvorstand bittet um eine verantwortungsvolle Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe, sofern Mitglieder in dieser Sache auf Sie zukommen. Das Mitglied muss vorstellig werden. Wie das in der Praxis am besten umzusetzen ist, wird sich zeigen. Manche Kreisverbände haben gleichmäßige Termine in Häusern der Heimat, andere haben regelmäßige Veranstaltungen, wo diese Bescheinigungen z.B. im Vorfeld bestätigt werden könnten. Vielleicht werden auch nicht viele davon Gebrauch machen und ihre Bestätigungen wie bisher beschaffen. Es ist ein Angebot, es ist eine neue Möglichkeit und hier wollen wir uns einbringen, wenn wir gefordert werden. Vielen Dank für das Mitmachen. Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 


Der Bundevorstand wünscht Ihnen und Ihren Familien einen besinnliche Adventszeit und verbleibt,

mit freundlichen Grüßen
 
 

Peter-Dietmar Leber

Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

Karwendelstr. 32
81369 München

Tel. 089 23 55 73 0
Fax 089 23 55 73 10

Eingetragen beim Registergericht München VR 4769

www.banater-schwaben.org