![]() allgemein |
![]() Rentenbehörde Arad |
Rundmail der Landsmannschaft der Banater Schwaben
e.V.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landsleute,
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Nationalen Rumänischen Rentenbehörde und den Landsmannschaften der Banater Schwaben und der Siebenbürger Sachsen, die am 4. Oktober in München von den Bundesvorständen der beiden Landsmannschaften und dem Präsidenten der Nationalen Rumänischen Rentenbehörde unterzeichnet worden ist (die Banater Post berichtete), sind nun auch die beiden Landsmannschaften berechtigt, den Tei B der Lebensbescheinigung für ihre Mitglieder auszufüllen, zu unterschreiben und abzustempeln, sofern diese ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Gemäß vertraglicher Vereinbarung werden die Lebensbescheinigungen von den Vorsitzenden der Kreisverbände für Mitglieder der Landsmannschaft in den jeweiligen Gliederungen bestätigt.
Wenn Mitglieder unserer Landsmannschaft in Landkreisen leben, in denen es keinen organisierten Kreisverband unserer Landsmannschaft gibt, kann die Lebensbescheinigung auch vom Kreisvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen bestätigt werden. Umgekehrt gilt es genauso.
Den neuen Rundstempel zur Bestätigung der Lebensbescheinigung haben unsere Kreisvorsitzenden in diesen Tagen erhalten.
Viele Betroffene lassen die Lebensbestätigungen vom Hausarzt, dem Rathaus und anderen anerkannten öffentlichen Einrichtungen ausfertigen. Dies ist natürlich auch in Zukunft möglich.
Und wenn mancher nun die Frage stellt, warum dann die zusätzliche Erweiterung dieses Kreises mit den Landsmannschaften, so sei hier unterstrichen, dass unsere Verbände und Gliederungen mit dieser Vereinbarung anderen öffentlichen Einrichtungen in der Kooperation mit der Rentenbehörde gleichgestellt worden sind. Das kann in manchen Situationen von Bedeutung sein.
Als Anhang angefügt ist eine Ausfüllanleitung für die Lebensbescheinigung, die die Kanzlei Fabritius erstellt hat. Für Sie, als bestätigender Kreisverband ist Teil B besonders wichtig. Teil A ist vom Rentenbezieher auszufüllen.
Jeder Kreisverband, der eine Lebensbescheinigung bestätigt, hat ein Register zu führen mit folgenden Angaben: Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer der Landsmannschaft und Tag der Bestätigung.
Auf jedem Stempel ist eine individuelle Prüfzimmer für den jeweiligen Kreisverband angegeben.
Der Bundesvorstand bittet um eine verantwortungsvolle
Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe, sofern Mitglieder in dieser Sache auf
Sie zukommen. Das Mitglied muss vorstellig werden. Wie das in der Praxis
am besten umzusetzen ist, wird sich zeigen. Manche Kreisverbände haben
gleichmäßige Termine in Häusern der Heimat, andere haben
regelmäßige Veranstaltungen, wo diese Bescheinigungen z.B. im
Vorfeld bestätigt werden könnten. Vielleicht werden auch nicht
viele davon Gebrauch machen und ihre Bestätigungen wie bisher beschaffen.
Es ist ein Angebot, es ist eine neue Möglichkeit und hier wollen wir
uns einbringen, wenn wir gefordert werden. Vielen Dank für das Mitmachen.
Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Bundevorstand wünscht Ihnen und Ihren Familien
einen besinnliche Adventszeit und verbleibt,
mit freundlichen Grüßen
Peter-Dietmar Leber
Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Karwendelstr. 32
81369 München
Tel. 089 23 55 73 0
Fax 089 23 55 73 10
Eingetragen beim Registergericht München VR 4769
www.banater-schwaben.org